Liebe Patient*innen,
Ab sofort bieten wir Ihnen auch Pflegeberatungen nach §37/3 SGB XI in den Gemeinden Bernhardswald, Altenthann, Wenzenbach, Wald und Roßbach an.
Diese Beratungen sind verpflichtend und müssen je nach Pflegegrad in regelmäßigen Abständen stattfinden:
Wenn Sie Pflegegrad 2 oder 3 haben, ist eine Beratung zweimal pro Jahr notwendig. Bei Pflegegrad 4 oder 5 sind es vier Beratungen jährlich.
Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich und unkompliziert.
Ihr Praxisteam